Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung für Sportstätten in Kraft gesetzt, welche einen Wiederbeginn eines eingeschränkten Sportbetriebs möglich macht.
Unter dem Leitgedanken „Vereinssport dient der Gesundheit und der Gemeinschaft“ wurden konkrete Vorgaben erlassen, die das Vereinstraining wieder ermöglichen und gleichzeitig die Verbreitung des Virus möglichst ausschließen.
Die Regelungen besagen unter anderem, dass das Training nur auf nicht überdachten Freiluft-Sportanlagen stattfinden darf, die Gruppengröße nicht mehr als 5 Personen beträgt, auf Sportplätzen pro Trainingsfläche von 1000 m² jeweils nur eine Übungsgruppe trainiert, kein direkter Köperkontakt entsteht, kein Wettkampfspiel stattfindet, gemeinsam genutzte Sportgeräte desinfiziert werden, keine Umkleideräume oder Duschen benutzt werden, sowie Teilnehmerlisten geführt werden und ein Verantwortlicher pro Training über die Einhaltung aller Vorgaben achtet.
In konkreter und enger Absprache, sowie terminlich abgestimmt, hat der TSV unter Beachtung aller Auflagen mit der Gemeindeverwaltung vereinbart, dass ab sofort Tennisspielen auf unseren Plätzen, Leichtathletiktraining der LG NEA im Schulsport-Stadion, Fußballtraining auf unseren beiden Plätzen im Heiligenbronn, Outdoor-Handballtraining am Stadion Vorplatz und im Stadion, sowie ebenfalls im Stadion Athletiktraining der Jedermann-Abteilung durchgeführt wird.
Leider kann die Ski & Radabteilung das Radtraining noch nicht aufnehmen, da es nicht erlaubt ist in 5-er Gruppen auf öffentlichen Wegen Rad zu fahren. Auch Lauftraining oder Jogging in Gruppen auf öffentlichem Raum bleibt verboten.
Wir freuen uns, dass nun ein erster Schritt möglich ist um den Vereinssport in Neckartenzlingen wieder zum Leben zu erwecken.
Euer TSV-Vorstand